Latest News
Kitchen Chat and more…
Kitchen Chat and more…
Aktuell: Das Bundesverfassungsgericht hat zur offensichtlichen Videoüberwachung entschieden, dass die Anbringung von Überwachungskameras von Nachbarn geduldet werden müssen, sofern die Kameras zur Überwachung des eigenen Geländes dienen und darauf ausgerichtet sind. Nur das Gefühl, dass man per Video überwacht sein könnte, rechtfertigt keine Unterlassung.
Folgende Ausführungen sollen helfen, die Entscheidung zur verdeckten oder sichtbaren Videoüberwachung, auch von Angestellten und Mitarbeitern, zu treffen und stützen sich dabei die auf höchstrichterliche Rechtsprechung sowie den neuen Gesetzesentwurf zum Datenschutz und stellen eine Rechtsberatung dar.
Im Moment darf ein eigenes Gelände unbeschränkt mit offensichtlichen Kameras überwacht werden, als Mieter sollte diese mit dem Vermieter abgestimmt sein. Zur Videoüberwachung von öffentlichem Gelände bedarf es besonderer Vorkommnisse, wie Sachbeschädigungen oder Einbrüche bzw. Einbruchsversuche und sie sollte von der zuständigen Gemeinde genehmigt sein. Der neue Gesetzesentwurf für Datenschutz sieht zukünftig vor, dass die offensichtliche Videoüberwachung von Betriebsgelände bei der Wahrnehmung wichtiger betrieblicher Interessen möglich ist.
Die Voraussetzung zur legalen verdeckten Videoüberwachung von Mitarbeitern und Angestellten erfordert im Moment nur verhältnismäßige Umstände, welche schlüssig begründbar sind. Der neue Gesetzesentwurf für Datenschutz sieht zukünftig vor, dass vom überwachten Mitarbeiter etwas gestohlen sein muss. Wir empfehlen momentan zum Einsatz verdeckter Videoüberwachung beweisbare Tatsachen wie Inventur- und Kassendifferenzen oder Sachbeschädigungen.
Erzielt die verdeckte Mitarbeiter-Videoüberwachung beweiskräftige Aufnahmen von Straftaten, so sind diese gerichtsverwertbar, die Überwachung legalisiert sich in diesem Moment und kann den betreffenden Angestellten überführen. Sogar die Kosten des Einsatzes, hat dieser zu tragen. Allerdings darf diese nicht dazu verwendet werden, um Geringfügigkeiten zu verfolgen oder das Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Am Ende der verdeckten Videoüberwachung ist diese zu entfernen und es sollten alle Angestellten darüber in Kenntnis versetzt werden.
Analoge Funkkameras sollen nicht verwendet werden, da diese mit anderem Videofunksystemen, z. B. Babyphone, Haus- und Hofkameras und TV-Überträger gesehen und verwendet werden können.
Mo-Fr: 9:00-17:00
Sa+So: geschlossen
Diese Seite benutzt Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
ZustimmenDatenschutzWir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Website verfügbaren Dienste zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.
Da diese Cookies zur Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, können Sie sie nicht ablehnen, ohne die Funktionsweise unserer Website zu beeinträchtigen. Sie können sie blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Website erzwingen.
Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern.
Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren:
Wir verwenden auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse sammeln, können Sie diese hier blockieren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark beeinträchtigen kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.
Google Webfont-Einstellungen:
Google Karteneinstellungen:
Vimeo und Youtube Video bettet ein:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutzerklärung