Aktuell: Das Bundesverfassungsgericht hat zur offensichtlichen Videoüberwachung entschieden, dass die Anbringung von Überwachungskameras von Nachbarn geduldet werden müssen, sofern die Kameras zur Überwachung des eigenen Geländes dienen und darauf ausgerichtet sind. Nur das Gefühl, dass man per Video überwacht sein könnte, rechtfertigt keine Unterlassung.

Folgende Ausführungen sollen helfen, die Entscheidung zur verdeckten oder sichtbaren Videoüberwachung, auch von Angestellten und Mitarbeitern, zu treffen und stützen sich dabei die auf höchstrichterliche Rechtsprechung sowie den neuen Gesetzesentwurf zum Datenschutz und stellen eine Rechtsberatung dar.

Im Moment darf ein eigenes Gelände unbeschränkt mit offensichtlichen Kameras überwacht werden, als Mieter sollte diese mit dem Vermieter abgestimmt sein. Zur Videoüberwachung von öffentlichem Gelände bedarf es besonderer Vorkommnisse, wie Sachbeschädigungen oder Einbrüche bzw. Einbruchsversuche und sie sollte von der zuständigen Gemeinde genehmigt sein. Der neue Gesetzesentwurf für Datenschutz sieht zukünftig vor, dass die offensichtliche Videoüberwachung von Betriebsgelände bei der Wahrnehmung wichtiger betrieblicher Interessen möglich ist.

Die Voraussetzung zur legalen verdeckten Videoüberwachung von Mitarbeitern und Angestellten erfordert im Moment nur verhältnismäßige Umstände, welche schlüssig begründbar sind. Der neue Gesetzesentwurf für Datenschutz sieht zukünftig vor, dass vom überwachten Mitarbeiter etwas gestohlen sein muss. Wir empfehlen momentan zum Einsatz verdeckter Videoüberwachung beweisbare Tatsachen wie Inventur- und Kassendifferenzen oder Sachbeschädigungen.

Erzielt die verdeckte Mitarbeiter-Videoüberwachung beweiskräftige Aufnahmen von Straftaten, so sind diese gerichtsverwertbar, die Überwachung legalisiert sich in diesem Moment und kann den betreffenden Angestellten überführen. Sogar die Kosten des Einsatzes, hat dieser zu tragen. Allerdings darf diese nicht dazu verwendet werden, um Geringfügigkeiten zu verfolgen oder das Persönlichkeitsrecht zu verletzen. Am Ende der verdeckten Videoüberwachung ist diese zu entfernen und es sollten alle Angestellten darüber in Kenntnis versetzt werden.

Analoge Funkkameras sollen nicht verwendet werden, da diese mit anderem Videofunksystemen, z. B. Babyphone, Haus- und Hofkameras und TV-Überträger gesehen und verwendet werden können.